Setzen Sie sich bei einem Schaden einfach mit mir in Verbindung, denn beinahe jeder Unfall verlangt nach einem Rechtsanwalt. So können Sie nicht nur Ihre Interessen wahren, sondern im Streitfall auch Ihre Rechte durchsetzen. So müssen nach einem Unfall viele wichtige Arbeiten erledigt werden und das übernehme ich mit meiner jahrelangen Erfahrung sehr gerne für Sie. Dabei verhandle ich direkt mit den Unfallgegnern, dem Sachverständigen oder den Versicherungen. Natürlich immer in Anlehnung an das aktuelle Verkehrsrecht. Auch Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz mache ich für Sie geltend. Zudem entstehen Ihnen für meine Hilfe keine Kosten, sofern Ihre Schadensansprüche berechtigt sind.
Kleine oder große Delikte – Ich helfe Ihnen
Es spielt überhaupt keine Rolle, ob es sich bei Ihrem Problem um eine kleine Sache oder einen großen Schaden handelt. Das Verkehrsrecht bietet viele Möglichkeiten, auf alle Fragen eine zufriedenstellende Antwort zu finden. Auch bei Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitsverfahren dürfen Sie auf meine Kenntnisse vertrauen. Das fängt bereits beim Bußgeldbescheid an und hört bei schweren Verkehrsstraftaten auf. Auch Vorwürfe bezüglich eines Rotlichtverstoßes oder einer Geschwindigkeitsüberschreitung müssen Sie sich nicht immer gefallen lassen. Haben Sie sich vielleicht unerlaubt vom Unfallort entfernt? Waren Sie alkoholisiert unterwegs? Auf den ersten Blick ist die Situation für Sie vielleicht aussichtslos, doch gemeinsam finden wir einen Weg aus dieser brenzligen Lage. Als Spezialist im Verkehrsrecht sollte ich Ihr erster Ansprechpartner sein.