Kündigung eines Vermietvertrages
Die Beendigung eines Wohnraummietvertrages ist für Vermieter schwerer als für Mieter. Nur wenn man nachweisen kann, dass die Wohnung für den Eigenbedarf benötigt wird oder durch die Vermietung ein Verkauf der Immobilie erschwert wird, ist überhaupt eine Kündigung zulässig. Bei erheblichen Vertragsverletzungen durch den Mieter kann der Vermieter die Wohnung neben der ordentlichen Kündigung auch fristlos kündigen. Weigern sich die Mieter in diesem Fall auszuziehen, darf er sie nicht eigenhändig aus der Wohnung weisen, sondern muss ein gerichtliches Räumungsverfahren anstreben. Dies dauert in der Regel sehr lange, die Kosten muss der Vermieter zunächst auslegen.